20180807 waldDa Waldbrände bei einem solchen Wetter ziemlich mühselig sind, ersuchen wir Sie höflichst von fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst abzusehen! ;-) Ein paar Tipps, auf was Sie in Waldnähe achten könnten finden Sie im Bild :-)

 

Ab sofort gilt auch im Bezirk Tulln bis 31.10. die s.g. Waldbrandverordnung, die offenes Feuer und Licht (auch Zigaretten!) im Wald oder der Nähe davon verbietet. Strafen bis 7.200€ oder Gefängnis reduzieren außerdem den Spaßfaktor noch weiter.